Tipps » Ab 1. Juli 2012 sind Alko-Testgeräte in Frankreich Pflicht

Ab dem 1. Juli 2012 tritt in Frankreich eine Regelung in Kraft, mit der die Zahl der alkoholbedingten Unfälle im Strassenverkehr reduziert werden soll. Alle Auto- und MotorradlenkerInnen müssen ab diesem Zeitpunkt ein Alkotestgerät mitführen. Dies gilt auch für alle VerkehrsteilnehmerInnen aus dem Ausland.

In den ersten 4 Monaten wird man nur ermahnt, mit 1. November 2012 läuft dann diese  Schonfrist ab, wer nach diesem Datum ein solches Gerät nicht vorweisen kann, dem droht eine  Strafe von € 11,-.