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Sehr geehrte Kunden!
Ab Dienstag, 14. April 2020 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
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Ab dem 1. Juli 2012 tritt in Frankreich eine Regelung in Kraft, mit der die Zahl der alkoholbedingten Unfälle im Strassenverkehr reduziert werden soll. Alle Auto- und MotorradlenkerInnen müssen ab diesem Zeitpunkt ein Alkotestgerät mitführen. Dies gilt auch für alle VerkehrsteilnehmerInnen aus dem Ausland.
In den ersten 4 Monaten wird man nur ermahnt, mit 1. November 2012 läuft dann diese Schonfrist ab, wer nach diesem Datum ein solches Gerät nicht vorweisen kann, dem droht eine Strafe von € 11,-.